UPDATE: Neue Regelung bei positiv getesteten SchülerInnen

8. Feb 2022

Liebe Mitglieder der Schulgemeinschaft!

Mit der Dringlichkeitsmaßnahme des LH Nr. 6 vom 4. Februar 2022 wurden neue Regeln beim Umgang mit in der Schule positiv getesteten SchülerInnen festgelegt. Die Mitschüler werden, abgesehen von der weiter unten angeführten Ausnahme, NICHT mehr als enge Kontakte eingestuft, weshalb auch keine Quarantäne verfügt wird. Letztere wird es also nur mehr geben, wenn im privaten Umfeld Personen positiv getestet werden. Die Regelungen dazu finden Sie noch einmal in der bekannten Grafik anbei.

Neu ist, dass bereits ab einem positiven Fall auch alle Schülerinnen und Schüler der Klasse FFP2-Masken tragen müssen. Wie bereits über das digitale Register mitgeteilt, werden wir die Masken zur Verfügung stellen. Trotzdem können, falls gewünscht, die Masken auch von den Familien selbst angeschafft werden. Natürlich werden wir dafür sorgen, dass die Kinder genügend „Verschnaufpausen“ bekommen. Zudem müssen sich SchülerInnen beim ersten Auftreten von Symptomen einem Antigentest unterziehen.

Fernunterricht wird in Zukunft nur mehr für jene Schülerinnen und Schüler verfügt, die in Klassen mit mehreren positiven Fällen (zwei an der Mittelschule, fünf an der Grundschule) sind, und die zudem nicht genesen und nicht geimpft sind und sich auch nicht an den Nasenflügeltests beteiligen. Diese SchülerInnen werden zusätzlich von der Sanitätseinheit für fünf Tage in Quarantäne versetzt, und dürfen nach fünf Tagen und nach Vorlegen eines negativen Testergebnisses wieder die Schule besuchen.

Für die Rückkehr in den Unterricht nach Quarantäne oder Isolation reicht nun das Dokument, dass das negative Testergebnis beim „Freitesten“ bestätigt. Die bekannten Formulare 4 und 5 müssen somit nicht mehr ausgefüllt werden.

Obiger Text stellt die wichtigsten Inhalte der Maßnahme des LH und der operativen Hinweise des Sanitätsbetriebs vom 9. Februar 2022 dar. Sollten wir in Zukunft ausführlichere Regelungen (z.B. neues Protokoll der Sanität) erhalten, können wieder Änderungen notwendig sein.

Anbei finden Sie noch die komplette Dringlichkeitsmaßnahme und die operativen Hinweise zum Download:

Dringlichkeitsmassnahme Nr. 6 vom 4. Februar 2022

Operative Hinweise vom 9. Februar 2022

 

Mit freundlichen Grüßen,

Stefan Ganterer | Direktor SSP Latsch

 

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