Anerkennung der Nasenflügeltests für Musikkapellen und Chöre
In der aktuellen Verordnung des Landeshauptmanns wird unter anderen ein Detail festgelegt, mit welchem „Nachweis“ die Schülerinnen und Schüler an Proben von Chören und Musikkapellen teilnehmen dürfen. Ab sofort dürfen alle Schülerinnen und Schüler an den Proben teilnehmen, die sich am freiwilligen Screening „Nasenflügeltests“ an unserer Schule beteiligen.
Zu diesem Zweck können die Eltern die Eigenerklärung im Anhang ausfüllen und beim jeweiligen Chor bzw. der Musikkapelle vorlegen.
Mit freundlichen Grüßen,
Stefan Ganterer | Direktor SSP Latsch
Anlage: Vorlage Eigenerklärung