Schulsprengel Latsch – Transparente Verwaltung
Bezeichnung Unterbereich 1. Ebene |
Bezeichnung Unterbereich 2. Ebene |
Hinweis Bestimmungen des GvD Nr. 33/2013 | Anmerkungen, Links |
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Allgemeine Bestimmungen | Programm für Transparenz und Integrität | Art. 10, Abs. 8, Buchst. a | Programm für Transparenz und Integrität |
Allgemeine Akte | Art. 12, Abs. 1,2 | ||
Informationspflichten für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen |
Art. 34, Abs. 1,2 | Informationen für Bürgerinnen und Bürger | |
Organisation | Politisch-administrative Organe |
Art. 13, Abs. 1, Buchst. a Art. 14 |
In der Schule können die Schulführungskraft und der Schulrat als politisch-administrative Organe bezeichnet werden. Zu den Kompetenzen der Schulführungskraft: • Der Direktor sorgt für die einheitliche Führung der Schule und ist ihr gesetzlicher Vertreter. Er ist zuständig für die Beziehungen zu den Gewerkschaften. Der Direktor ist der Vorgesetzte des Personals, das der autonomen Schule von Land und Gemeinden zugewiesen wird. • Der Direktor ergreift Maßnahmen zur Sicherung der Qualität der Bildungsprozesse und zur Optimierung der Rahmenbedingungen des Lernens; er fördert das Zusammenwirken der kulturellen, beruflichen, sozialen und wirtschaftlichen Angebote am Schulort und in dessen Umfeld, die Ausübung des Rechts der Schüler und Schülerinnen auf Bildung, des Rechts auf Lehrfreiheit, die auch als Freiheit der Forschung und methodisch-didaktischen Innovation verstanden wird, und des primären Erziehungsrechts der Familien. • Unter Beachtung der Befugnisse der Kollegialorgane der Schule hat der Direktor autonome Leitungs- und Koordinierungsbefugnisse sowie die Aufgabe, die personellen Ressourcen bestmöglich einzusetzen. In Übereinstimmung mit dem Schulprogramm, den einschlägigen Vorschriften und den vom Kollektivvertrag festgelegten Grundsätzen und Kriterien weist der Direktor dem Schulpersonal die Dienstobliegenheiten zu. • Auf Grund der vom Schulrat beschlossenen allgemeinen Kriterien legt der Schuldirektor den Dienstplan der Schule, die Öffnungszeiten für den Parteienverkehr und die Einteilung der vom Kollektivvertrag für das Schulpersonal vorgesehenen Arbeitszeit im Hinblick auf die Erfordernisse des Schulbetriebs und die Bedürfnisse der Ortsgemeinschaft fest. • Der Direktor organisiert die Tätigkeiten der Schule nach den Kriterien einer effizienten und wirksamen Bildung. Er ist verantwortlich für die erzielten Ergebnisse, die in Beachtung der Eigenart ihrer Aufgaben bewertet werden • Der Direktor genehmigt die Verwendung von schulischen Räumlichkeiten für außerschulische Zwecke. (laut Art. 8 des LG Nr. 20/1995) • Der Direktor führt die Beschlüsse des Schulrates durch • Dem Direktor können Aufgaben des Schulrates delegiert werden, außer Haushaltsvoranschlag und Jahresabschlussrechnung. • Der Direktor kann in Dringlichkeitsfällen auch Maßnahmen ohne Delegierung treffen, welche in der nächsten Schulratssitzung ratifiziert werden müssen. Zu den Kompetenzen der Kollegialorgane: Die Kollegialorgane der Schule garantieren die Effektivität der Autonomie der Schulen im Rahmen der Bestimmungen, die die Befugnisse und die Zusammensetzung der Organe regeln. Kompetenzen des Schulrates • Der Schulrat genehmigt den Haushaltsvoranschlag und den Rechnungsabschluss. • Der Schulrat hat bei Wahrung der Zuständigkeiten des Lehrerkollegiums sowie der Klassenräte beschließende Befugnisse bezüglich der Organisation und Planung des Schulbetriebes und im besonderen nachstehende Aufgaben: er legt die allgemeinen Kriterien für die Ausarbeitung und Umsetzung des Erziehungsplanes der Schule fest und genehmigt den vom Lehrerkollegium vorgeschlagenen Erziehungsplan, •Der Schulrat setzt die Beiträge zu Lasten der Schülerinnen und Schüler fest, und zwar unter Berücksichtigung der von der Landesregierung festgelegten Kriterien für die einzelnen Arten und für das jeweilige Höchstausmaß. • Der Schulrat kann weitere Befugnisse an den Direktor delegieren. • Der Schulrat genehmigt Jahresprogramm des Schülerrates, • Der Schulrat beschließt und finanziert Vorschläge für die Elternarbeit und Elternfortbildung, direkte oder indirekte Wahlsystem und Wahlmodalitäten für Mitbestimmungsgremien, • Der Schulrat kann zusätzliche Schulversammlungen genehmigen. (laut LG Nr. 12/2000) • Der Schulrat erlässt allgemeine Richtlinien für die Erstellung des Schulprogramms und genehmigt das Schulprogramm, • Der Schulrat beschließt die Anpassungen des Schulkalenders, • Der Schulrat beschließt die interne Schulordnung, • Der Schulrat genehmigt den Schulverbundsvertrag, • Der Schulrat beschließt allgemeine Kriterien für die Erstellung des Dienstplanes, die Öffnungszeiten für den Parteienverkehr und die Einteilung der Arbeitszeit für das Schulpersonal. (laut DLH Nr. 74/2001) • Der Schulrat genehmigt den Haushaltsvoranschlag. • Der Schulrat nimmt die notwendigen Änderungen im Haushalt vor. • Der Schulrat setzt die Höchstgrenze der Beträge für unterrichtsbegleitenden Veranstaltungen fest. • Der Schulrat kann auf die Einhebung von Einnahmen verzichten. • Der Schulrat setzt die Höhe des Fonds für Ökonomatsdienst fest. • Der Schulrat kann den Direktor ermächtigen, über die Repräsentationsausgaben bis zu vier Prozent der ordentlichen Zuweisung zu verfügen. • Der Schulrat genehmigt die Jahresabschlussrechnung. Der Schulrat entscheidet über folgende Angelegenheiten: • Annahme/Verzicht Legaten, Erbschaften, Schenkungen, • Gründung von Stiftungen, • Darlehen und Verträge mit mehrjähriger Laufzeit, • dingliche Rechte über Immobilien, • Beitritt zu Schulverbünden oder Konsortien, • wirtschaftliche Nutzung von geistigen Werken, • Teilnahme der Schulen an Initiativen, die Agenturen, Körperschaften, Universitäten, öffentliche oder private Subjekte mit einbeziehen. Kompetenzen des Lehrerkollegiums, des Klassenrates, des Elternrates und des Schülerrates • Zu den Kompetenzen dieser Kollegialorgane vgl. |
Strafen für die fehlende Mitteilung von Daten | Art. 47 | „Für die Schule nicht zutreffend“ | |
Rechnungslegung der Fraktion (Region/Landtag) |
Art. 28, Abs. 1 | „Für die Schule nicht zutreffend“ | |
Gliederung der Ämter |
Art. 13, Abs. 1, Buchst. b,c | 1. Der Schulsprengel Latsch hat seinen Sitz in 39021 Latsch, Puintweg 1 und besteht aus 7 Schulstellen. Im Schuljahr 2013/2014 sind am Schulsprengel Latsch 1 Schulführungskraft, 92 Lehrpersonen, 19 Schulwarte, 1 Mitarbeiterin für Integration und 6 Personen in der Verwaltung tätig. Der Schule stehen folgende Finanzmittel für die Verwaltung der Schule zur Verfügung. Die autonome Schule ist Teil des Bildungssystems des Landes. Sie ist eine öffentliche Körperschaft mit Rechtspersönlichkeit und Autonomie in den Bereichen Didaktik, Organisation, Forschung, Schulentwicklung, Schulversuche, Verwaltung und Finanzen. Die Schule ist verantwortlich für die Festlegung und Verwirklichung des Bildungsangebotes. Die Schulführungskraft ist die gesetzliche Vertreterin der autonomen Schule und die Vorgesetzte des Lehr- und des Verwaltungspersonals. Sie übt ihre Zuständigkeiten (die Zuständigkeiten der Schulführungskraft sind im Feld „Politisch-administrative Organe“ veröffentlicht) unter Beachtung der Befugnisse der Kollegialorgane aus. Die Kollegialorgane wirken unter Beachtung der einschlägigen Bestimmungen, die ihre Befugnisse und Zusammensetzung regeln (die Kompetenzen der Kollegialorgane sind im Feld „Politisch-administrative Organe“ veröffentlicht), an der Gestaltung der Schule mit und garantieren die Effektivität der Autonomie der Schule. Die Lehrpersonen sind für die Planung und Umsetzung der Lehr- und Lernprozesse verantwortlich. Im Rahmen der einheitlichen Führung, die der Schulführungskraft zusteht, koordiniert der verantwortliche Sekretär oder die verantwortliche Sekretärin die Verwaltungs-, Buchhaltungs- und Hilfsdienste der Schule. Das Schulpersonal, die Eltern, die Schülerinnen und Schüler beteiligen sich an der Umsetzung und Weiterentwicklung der Autonomie und übernehmen dementsprechende Verantwortung.“ 2. Graphische Darstellung der Organisation des Schulsprengel Latsch |
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Telefon und elektronische Post | Art. 13, Abs. 1, Buchst. d | Telefonnummer: 0473-623254 E-Mail-Adresse: ssp.latsch@schule.suedtirol.it PEC-Adresse: ssp.latsch@pec.prov.bz.it |
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Aufträge für Beratung und Mitarbeit | Art. 15, Abs. 1,2 | Zuschläge und Vergaben Veröffentlichung der XML-Datei |
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Personal | Führungskräfte in Spitzenpositionen | Art. 15, Abs. 1, 2 Art. 41, Abs. 2, 3 |
„Für die Schule nicht zutreffend“ |
Führungskräfte | Art. 10, Abs. 8, Buchst. d Art. 15, Abs. 1, 2, 5 Art. 41, Abs. 2, 3 |
Die Schulführungskraft Herr Stefan Ganterer wurde mit Dekret des Schulamtsleiters Nr. 8994 vom 26.06.2015 für die Schuljahre 2015/2016 bis 2018/2019 mit der Führung des Schulsprengel Latsch beauftragt. Lebenslauf Gehalt die Übernahme anderer Ämter in öffentlichen oder privaten Körperschaften und die entsprechenden Vergütungen allfällige Beauftragungen zu Lasten der öffentlichen Finanzen und die zustehende Vergütung |
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Organisatorische Positionen | Art. 10, Abs. 8, Buchst. d | Stellvertretende Schulführungskraft Werner Rinner Schulstellenleiter/innen Kircher Sandra (Grundschule Latsch) Sturn Evelyn (Grundschule Goldrain) Tavernini Stefanie (Grundschule Morter) Kuppelwieser Sandra (Grundschule Morter) Alber Angelika (Grundschule Tarsch) Ruth Gstrein (Grundschule Kastelbell) Manuela Tscholl (Grundschule Tschars) Werner Rinner (Mittelschule Latsch) |
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Stellenplan | Art. 16, Abs. 1,2 | Transparente Verwaltung | |
Personal mit nicht unbefristetem Arbeitsvertrag | Art. 17, Abs. 1,2 | Transparente Verwaltung | |
Personalkennzahlen zu den Abwesenheiten |
Art. 16, Abs. 3 | Abwesenheitsquote des nicht unterrichtenden Personal der Schulen staatlicher Art Abwesenheitsquote des unterrichtenden Personal der Schulen staatlicher Art: Dezember 2013 – Februar 2014 9,49 März – Mai 2014 13,56 Juni – August 2014 47,26 September – November 2014 11,78 Dezember 2014 – Februar 2015 15,79 März 2015-April 2015 16,25 Juni 2015-August 2015 9,26 September 2015-November 2015 15,95 Dezember 2016 – Februar 2016 21,79 März 2016 – Mai 2016 14,89 Juni 2016 – August 2016 8,89 September 2016 – November 2016 10,13 Dezember 2016 – Februar 2017 9,25 März 2017 – Mai 2017 10,76 Juni 2017 – August 2017 7,78 September 2017 – November 2017 15,80 Dezember 2017 – Februar 2018 19,06 März – Mai 2018 15,02 Juni – August 2018 7,10 September – November 2018 10,36 Dezember 2018 – Februar 2019 11,62 März 2019 – Mai 2019 12,00 Juni – August 2019 48,09 September – November 2019 13,24 Dezember – Februar 2020 15,14 März – Mai 2020 12,36 Juni – August 2020 45,75 September – November 2020 16,52 Dezember – Februar 2021 17,03 März – Mai 2021 15,54 Juni – August 2021 48,14 September – November 2021 20,13 Dezember 2021 – Februar 2022 19,73 März – Mai 2022 16,59 Juni – August 2022 49,03 September – November 2022 14,94 Dezember – Februar 2023 14,52 |
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An die Bediensteten erteite und autorisierte Aufträge |
Art. 18, Abs. 1 | autorisierte Aufträge an Bedienstete | |
Kollektivvertrags-verhandlungen | Art. 21, Abs. 1 | Kollektivvertragsverhandlungen | |
Ergänzende Kollektivvertrags verhandlungen |
Art. 21, Abs. 2 | dezentrale Kollektivverträge | |
Interne Kontroll-organe (OIV) | Art. 10, Abs. 8, Buchst. c | „Für die Schule nicht zutreffend“ | |
Wettbewerbe | Art. 19 | – Wettbewerbe des Verwaltungspersonals – Aufnahme des Lehrpersonals – Wettbewerbe für das Lehrpersonals und – Wettbewerbe für Schulführungskräfte |
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Performance | Performance-Plan | Art. 10, Abs. 8, Buchst. b | Leitbild und Schulprogramm |
Bericht zur Performance | Art. 10, Abs. 8, Buchst. b | In Bearbeitung | |
Gesamtbetrag der Prämien |
Art. 20, Abs. 1 | Transparente Verwaltung | |
Daten zu den Prämien |
Art. 20, Abs. 2 | Transparente Verwaltung | |
Wohlbefinden am Arbeitsplatz | Art. 20, Abs. 3 | In Bearbeitung | |
Kontrollierte Körperschaften | Beaufsichtigte öffentliche Körperschaften | Art. 22, Abs. 1, Buchst.a Art. 22, Abs. 2, 3 |
„Für die Schule nicht zutreffend.“ |
Beteiligte Gesellschaften | Art. 22, Abs. 1, Buchst. b Art. 22, Abs. 2, 3 |
„Für die Schule nicht zutreffend.“ | |
Kontrollierte privatrechtliche Körperschaften | Art. 22, Abs. 1, Buchst. c Art. 22, Abs. 2,3 |
„Für die Schule nicht zutreffend.“ | |
Grafische Darstellung | Art. 22, Abs. 1, Buchst. d | „Für die Schule nicht zutreffend.“ | |
Verwaltungstätig-keiten und Verfahren | Daten zu den Verwaltungstätig-keiten | Art. 24, Abs. 1 | Daten zur Verwaltungstätigkeit |
Verfahrensarten | Art. 35, Abs. 1,2 | Verfahrensarten | |
Monitoring der Verfahrenszeiten | Art. 24, Abs. 2 | Monitoring der Verfahrenszeiten | |
Ersatzerklärungen und Einholen der Daten von Amts wegen | Art. 35, Abs. 3 | Die Schulsekretärin Frau Ilmer Sonja, ist zuständig, den anderen „beantragenden“ Verwaltungen Daten und Informationen zu übermitteln. Telefonnummer: 0473-623254 E-Mail: Sonja.Ilmer@schule.suedtirol.it |
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Maßnahmen | Maßnahmen politische Organe | Art. 23 | Schulratsbeschlüsse 2019 Schulratsbeschlüsse 2020 Schulratsbeschlüsse 2021 Schulratsbeschlüsse 2022 Schulratsbeschlüsse 2023 |
Maßnahmen Führungskräfte | Art. 23 | Maßnahmen der Schulführungskraft 2019 Maßnahmen der Schulführungskraft 2020 Maßnahmen der Schulführungskraft 2021 Maßnahmen der Schulführungskraft 2022 Maßnahmen der Schulführungskraft 2023 |
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Kontrollen in Unternehmen | Art. 25 | „Für die Schule nicht zutreffend.“ | |
Ausschreibungen und Verträge |
Art. 37, Abs. 1,2 | Zuschläge und Vergabe Bekanntmachung Markterhebung Veröffentlichung der XML-Datei Ermächtigungen zum Vertragsabschluss 2021 Ermächtigungen zum Vertragsabschluss 2022 AOV-Programmierung Expertenvorträge 2015 Expertenvorträge 2016 Externe Mitarbeit 2017 Externe Mitarbeit 2018 |
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PerlaPA | |||
Zuschüsse, Beiträge, Beihilfen, wirtschaftliche Vergünstigungen |
Kriterien und Modalitäten | Art. 26, Abs. 1 | Kriterien für die Unterstützung von minderbemittelten Schülerinnen und Schüler bei Schulausflügen |
Gewährungsakte | Art. 26, Abs. 2 Art. 27 |
Es werden kein Subventionen, Beiträge, Zuschüsse, finanzielle Unterstützungen und wirtschaftliche Begünstigungen jeglicher Art über 1.000 Euro an Personen und an öffentliche oder private Körperschaften gewährt. | |
Bilanzen | Haushaltsvoranschlag und Rechnungslegung | Art. 29, Abs. 1 | Haushaltsvoranschlag 2015 Jahresabschlussrechnung 2015 Haushaltsvoranschlag 2016 Finanzbudget 2017 Finanzbudget 2017 Investitionen Jahresabschlussrechnung 2016 Finanz- und Investitionsbudget 2018 Jahresabschlussrechnung 2017 Finanz- und Investitionsbudget 2019 Jahresabschluss 2018 Finanz- und Investitionsbudget 2020 Jahresabschluss 2019 Finanz- und Investitionsbudget 2021 Jahresabschluss 2020 Finanz- und Investitionsbudget 2022 Jahresabschluss 2021 Finanz- und Investitionsbudget 2023 Jahresabschluss 2022 |
Plan zu den Indikatoren und Bilanzergebnissen |
Art. 29, Abs. 2 | In Bearbeitung | |
Immobilien und Vermögens-verwaltung | Immobilien-vermögen | Art. 30 | Die Mittelschule Latsch, die Grundschule Latsch, die Grundschule Goldrain, die Grundschule Morter und die Grundschule Tarsch befinden sich im Eigentum der Gemeinde Latsch. Die Grundschulen Kastelbell und Tschars befinden sich im Eigentum der Gemeinde Kastelbell/Tschars. |
Mieten | Art. 30 | „Für die Schule nicht zutreffend.“ | |
Kontrollen und Erhebungen zur Verwaltung | Art. 31, Abs. 1 | Hinweis Bestimmungen des GvD. Nr. 33/2013 | |
Dienste und Leistungen der Verwaltung | Beschreibung der Dienste (Dienstcharta) und Qualitätsstandards | Art. 32, Abs. 1 | Dienstcharta Qualitätsstandard |
Kosten | Art. 32, Abs. 2, Buchst. a Art. 20, Abs. 5 |
In Bearbeitung | |
Durchschnittliche Dauer für die Durchführung der Dienste und Leistungen | Art. 32, Abs. 2, Buchst. b | Durchschnittliche Dauer | |
Wartelisten im Gesundheitswesen | Art. 41, Abs. 6 | „Für die Schule nicht zutreffend.“ | |
Zahlungen der Verwaltung | Indikator zum Zahlungsverhalten der Verwaltung | Art. 33 | Ab. 1. Jänner 2013 beträgt die Zahlungsfrist für öffentliche Körperschaften und somit auch für die autonomen Schulen staatlicher Art Südtirols 30 Tage. Diese Bestimmung wurde durch die EU-Richlinie wie 2000/35/EU eingeführt und durch das Legislativdekret von 9. Oktober 2002, Nr. 31 in der nationalen Rechtsordnung verankert. Indikator zum Zahlungsverhalten Finanzjahr 2016 Indikator zum Zahlungsverhalten 1. Trimester 2017 Indikator zum Zahlungsverhalten 2. Trimester 2017 Indikator zum Zahlungsverhalten 3. Trimester 2017 Indikator zum Zahlungsverhalten 4. Trimester 2017 Indikator zum Zahlungsverhalten Finanzjahr 2017 Indikator zum Zahlungsverhalten 1. Trimester 2018 Indikator zum Zahlungsverhalten 2. Trimester 2018 Indikator zum Zahlungsverhalten 3. Trimester 2018 Indikator zum Zahlungsverhalten 4. Trimester 2018 Indikator zum Zahlungsverhalten Finanzjahr 2018 Indikator zum Zahlungsverhalten 1. Trimester 2019 Indikator zum Zahlungsverhalten 2. Trimester 2019 Indikator zum Zahlungsverhalten 3. Trimester 2019 Indikator zum Zahlungsverhalten 4. Trimester 2019 Indikator zum Zahlungsverhalten Finanzjahr 2019 Indikator zum Zahlungsverhalten 1. Trimester 2020 Indikator zum Zahlungsverhalten 2. Trimester 2020 Indikator zum Zahlungsverhalten 3. Trimester 2020 Indikator zum Zahlungsverhalten 4. Trimester 2020 Indikator zum Zahlungsverhalten Finanzjahr 2020 Indikator zum Zahlungsverhalten 1. Trimester 2021 Indikator zum Zahlungsverhalten 2. Trimester 2021 Indikator zum Zahlungsverhalten 3. Trimester 2021 Indikator zum Zahlungsverhalten 4. Trimester 2021 Indikator zum Zahlungsverhalten Finanzjahr 2021 Indikator zum Zahlungsverhalten 1. Trimester 2022 Indikator zum Zahlungsverhalten 2. Trimester 2022 Indikator zum Zahlungsverhalten 3. Trimester 2022 Indikator zum Zahlungsverhalten 4. Trimester 2022 Indikator zum Zahlungsverhalten Finanzjahr 2022 Indikator zum Zahlungsverhalten 1. Trimester 2023 |
Daten zu den Zahlungen | Daten zu den Zahlungen Jahr 2021 Daten zu den Zahlungen Jahr 2022 |
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Communicazione assenza posizioni debitorie | Stock dei debiti 2021 Stock del debiti 2022 |
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PagoPA Zahlungen | pagoPa ist das staatliche Zahlungssystem der Agenzia per l’Italia Digitale (AGID). Es soll alle Zahlungen an die öffentlichen Verwaltungen einfacher, sicherer und transparenter gestalten, pagoPA erfolgt in Umsetzung von Art. 5 des Kodex der Digitalen Verwaltung und GD Nr. 179/2012. Der Vermittlungspartner von pagoPA für die Autonome Provinz Bozen ist die Südtiroler Einzugsdienste AG mit dem dazu vorgesehenen Zahlungsportal ePays. |
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IBAN und elektronische Zahlungen | Art. 36 | IBAN IT 72 Q 08110 58450 000300050288 Ämterkodex (codice univoco ufficio): UFUPCH |
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Öffentliche Bauten | Art. 38 | „Für die Schule nicht zutreffend.“ | |
Planung und Raumordnung | Art. 39 | „Für die Schule nicht zutreffend.“ | |
Umweltinforma- tionen |
Art. 40 | „Für die Schule nicht zutreffend.“ | |
Konventionierte private Sanitätsstrukturen | Art. 41, Abs. 4 | „Für die Schule nicht zutreffend.“ | |
Außerordentliche Maßnahmen und Notfälle | Art. 42 | „Für die Schule nicht zutreffend.“ | |
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