ÄNDERUNG vom 5. Oktober: Schüler mit Symptomen – Wiedereintritt in die Schule – NEUE REGELUNGEN

30. Sep 2020

Liebe Schülerinnen und Schüler! Sehr geehrte Eltern!

Erfreulicherweise hat in unserem Schulsprengel das Schuljahr gut begonnen und es hat keine größeren Schwierigkeiten gegeben. Unsicherheiten bestanden vor allem noch in Bezug auf die Frage, ob Kinder aufgrund von Krankheitssymptomen zuhause bleiben müssen bzw. ab wann sie wieder die Schule besuchen können. Nun gibt es diesbezüglich mehr Klarheit!

Als Download zu dieser Mitteilung finden Sie die ab sofort gültige Regelung zum Umgang mit Verdachtsfällen sowie die dafür notwendigen Formulare, wobei nun besonders die Voraussetzung für die Wiederzulassung zur Schule nach einer Abwesenheit geregelt ist.

Bei ALLEN Abwesenheiten ist von den Kindern ein Dokument vorzuweisen, welches immer in der 1. Stunde am Tag der Rückkehr in die Schule von den jeweiligen Lehrpersonen in der Klasse entgegengenommen wird. Ob das Dokument von den Eltern oder vom Arzt ausgestellt wird, können Sie der Anlage entnehmen (bitte genau durchlesen) und werde ich auch in der Folge kurz skizzieren.

Ich schicke voraus, dass eine erfolgreiche Vermeidung von Erkrankungen samt negativen Auswirkungen nur dann möglich ist, wenn die Kommunikation zwischen Elternhaus und Schule gut und direkt funktioniert. Der Umweg über den Sanitätsbetrieb führt oft zu Verzögerungen, die vermieden werden müssen.

  • Bei Fieber (Körpertemperatur über 37,5 Grad) ODER verdächtigen Symptomen (siehe Seite 3 des Schreibens) MÜSSEN sich die Familien an den behandelnden Arzt wenden.
  • Bei verdächtigen Symptomen fordert dann der Arzt umgehend einen Test an, also ist er bei Fieber sogar dazu verpflichtet! Falls Eltern diesbezüglich andere Erfahrungen mit dem behandelnden Arzt haben, bitte ich um eine Mitteilung an die Schule.
  • Die Eltern müssen sich in jedem Fall an die Anweisungen des Arztes halten. Bis das Ergebnis des Abstrichs vorliegt, bleibt das Kind in häuslicher Isolation. Es ist nicht verpflichtend, dass auch die Geschwister zuhause bleiben, es würde uns aber helfen, mögliche Infektionen zu vermeiden.
  • Die Eltern teilen die Abwesenheit des Kindes aus gesundheitlichen Gründen der Schule mit.  

Ist ein durchgeführter Test POSITIV, dann:

  • Ist das Kind für 14 Tage in häuslicher Isolation, bzw. mindestens so lange, bis zwei negative Abstriche erfolgt sind und der Arzt die klinische Genesung (laut Formblatt 4) bestätigt. Erst danach darf das Kind die Schule wieder besuchen.
  • Welche Maßnahmen, neben der Sanifikation des Klassenraums, in der Schule noch zu treffen sind, entscheidet das Department für Prävention in Absprache mit der Schule. 

Ist ein durchgeführter Test NEGATIV, dann:

  • Entscheidet der Arzt über das weitere Vorgehen. In jedem Fall darf die Schule erst wieder dann besucht werden, wenn der Arzt die klinische Genesung (laut Formblatt 4) bestätigt. 

Bei Abwesenheiten, die gesundheitliche Gründe haben, ist folgendes für die Wiederaufnahme in die Schulgemeinschaft vorgesehen:

  • Bei Abwesenheiten BIS ZU 3 Tagen die Eigenerklärung der Eltern laut Formblatt 2A oder 2B (beide NEU!).
    • Normalerweise kontaktieren die Eltern bei Krankheitssymptomen den Arzt, was dann in Formblatt 2A festzuhalten ist.
    • NUR wenn sich die Eltern sicher sind, dass die Krankheitssymptome NICHT mit COVID-19 in Verbindung stehen, können sie unter eigener Verantwortung auf den Kontakt des Arztes verzichten und füllen Formblatt 2B aus.
  • Bei Abwesenheiten über 3 Tagen die Erklärung des Arztes laut Formblatt 4.  

Bei allen Abwesenheiten, die nicht aus Krankheitsgründen sind (und wofür ein Elternteil auch vorab angesucht haben müsste, da die Abwesenheit vorhersehbar war), ist für den Wiedereintritt in die Schule IMMER die Eigenerklärung der Eltern laut Formblatt 1 vorgesehen.

Neu ist das vorgesehene Formular für den Wiedereintritt in die Schule nach einer vorgeschriebenen Quarantäne (Formblatt 5). Auch dieses Dokument finden Sie am Ende dieser Seite.

Wichtig ist darauf hinzuweisen, dass falsche Eigenerklärungen strafrechtliche Konsequenzen mit sich ziehen.

Ich hoffe, mit diesem Schreiben zur Klärung der meisten Fragen beigetragen zu haben. Vielen Dank im Voraus für Ihre Mithilfe in dieser Sache, mit der es uns gelingen wird, den regulären Schulbetrieb aufrecht zu erhalten.

Stefan Ganterer | Direktor Schulsprengel Latsch

Rundschreiben des Sanitätsbetriebs in deutscher und italienischer Sprache / Circolare in lingua tedesca ed italiana

Formblatt 1: Eigenerklärung der Eltern für Abwesenheiten mit nicht gesundheitlichen Gründen

Formblatt 2A: Eigenerklärung der Eltern für Abwesenheiten aus Gesundheitsgründen für bis zu 3 Tage mit Kontakt des Arztes

Formblatt 2B: Eigenerklärung der Eltern für Abwesenheiten aus Gesundheitsgründen für bis zu 3 Tage mit garantiertem Ausschluss eines Covid-19-Verdfachts

Formblatt 4: Erklärung der Ärzte für Wiedereintritt in die Schule

Formblatt 5: Wiedereintritt in die Schule nach verordneter Quarantäne

Modulo 1: Autodichiarazione dei genitori per assenza NON con motivi di salute

Modulo 2A: Autodichiarazione dei genitori per assenze per motivi di salute fino a tre giorni con obbligo di contattare il medico

Modulo 2B: Autodichiarazione dei genitori per assenze per motivi di salute fino a tre giorni sicuramente NON correlati a COVID-19

Modulo 4: Dichiarazione del medico per assenze a partire da 4 giorni

Modulo 5: Rientro a scuola dopo la quarantena

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